
Liegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vor, pfändet der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts auf Antrag Forderungen, die dem Schuldner gegenüber Dritten zustehen (z.B. Lohn- und Unterhaltsansprüche). Die Pfändung erfolgt durch den Pfändungs- und Überwei...
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Siehe unter Zwangsvollstreckung wegen Forderungen in Rechte.
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https://www.lexexakt.de/glossar/pfaendungforderungen.php
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