Personengewahrsam Bedeutung

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Personengewahrsam

Personengewahrsam Logo #42000 Ein Personengewahrsam ist grundsätzliche jedwede beabsichtigte und aus Sicht des Ingewahrsamgenommenen unfreiwillige Einwirkung auf die Bewegungsfreiheit einer Person durch befugte Amtsträger. Hierbei ist es gleichgültig, zu welchem Zweck diese Festhaltung erfolgt. Regelungen hierzu sind im Eingriffsrecht oder im Strafvollzugsrecht bestimmt. De...
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