
Als betriebliche Personalverantwortliche gelten die gesamte Leitungsspitze eines Betriebes (Geschäftsführung, Vorstand), insbes. der Personalvorstand ( Arbeitsdirektor), der Leiter der Personalabteilung, die Mitarbeiter der Personalabteilung, alle direkten Vorgesetzten, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte, der Sicherheitsbeauftragte sowie auch d...
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