
gibt einem Ausschuss des Nationalrates die Möglichkeit, auch außerhalb der regulären Tagungszeiten des Nationalrates Sitzungen abzuhalten (§ 46 Abs 4 GOG-NR).
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/P.shtml
Keine exakte Übereinkunft gefunden.