
Die Pensionszusage ist eine gängige Form der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer unmittelbar Versorgungsleistungen zu erbringen. Die Pensionszusage muss nicht auf Rentenzahlungen aufbauen, sie kann auch Kapitalleistungen vorsehen. Der Arbeitgeber ist für die Finanzierung...
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Art der betrieblichen Altersversorgung. siehe unter Betriebliche Altersversorgung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40166

Die Pensionszusage ist eine der vier Formen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verspricht, aus eigenen Mitteln Versorgungsleistungen zu erbringen, ohne sich dafür einer Versorgungseinrichtung zu bedienen. Der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich direkt gegen den Arbeitgeber als Versorgungsträger.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

Mit einer Pensionszusage wird das Recht auf betriebliche Versorgungsbezüge nach Ablauf der aktiven Dienstzeit zugesagt. Bei Auszahlung der Versorgungsbezüge enstehen für den Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Wird eine Pensionszusage erteilt, kann der Ar...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Die Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) gehört zu den fünf möglichen Gestaltungsvarianten der betrieblichen Altersvorsorge. Hier sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zu und verpflichtet sich, die Rentenzahlungen aus eigenem Betrie...
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Siehe: Direktzusage. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Direktzusage(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Direktzusage.html)
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Pensionszusage.html
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