(PSVaG) Der PSV ist ein gesetzliches Absicherungsinstrument und dient der Absicherung unverfallbarer Anwartschaften und laufender Betriebsrenten für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.
Gefunden auf
https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.