[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr. aus dem Franz. parer. 1) Gehorchen, als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben; doch nur im gemeinen Leben. 2) In der Fechtkunst ist pariren oder auspariren, die Stöße oder Hiebe des Gegners von sich weg in die Luft leiten. Einen Stoß pariren. Daher die Parirung, ...
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