
Parafiscus bzw. Parafiskus (pl. Parafisci oder Parafisken) bezeichnet juristische Personen mit eigenem Haushalt, die weder als originärer Staat, noch als privat bezeichnet werden können. Merkmale eines Parafiskus sind: Ein Beispiel sind die von den Beitragszahlern (in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch selbstverwalteten Sozialv...
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P. bezeichnet die neben den im engeren Sinne staatlichen Haushalten bestehenden i.d.R. öffentlich-rechtlichen Haushalte, die berechtigt sind, (Zwangs-)Abgaben zu erheben, oder die, staatlich finanziert, weitgehend unabhängig sind (z.B. Kirchen, die Träger der Sozialversicherungen etc.).
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