
Der Palandt ist ein nach Otto Palandt benannter Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen. Der erstmals 1938 und in aktualisierter Auflage seit 1949 jährlich erscheinende Kommentar zählt zu den wichtigsten Standardwerken der deutschen Rechtswissenschaft und zum ständigen Handwerkszeug fast aller Juristen im Zivi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Palandt
[Begriffsklärung] - Palandt bezeichnet Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Palandt_(Begriffsklärung)

Mit Palandt wird nach seinem Begründer Otto Palandt der BGB-Kommentar aus der Reihe der Beck'schen Kurz-Kommentare bezeichnet. Er Erscheint jährlich und ist grundsätzlich einbändig, die 61. Auflage 2002 war wegen der Schuldrechtsreform zweibändig. Die Auflage ist seit 2003 wieder einbändig. Im Literaturverzeichnis von juristischen Hausarbeite...
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