
Pakotillevertrag heißt der Vertrag, durch welchen sie diese Waren vom Eigentümer übernehmen, um sie für dessen Rechnung zu verkaufen. Gewöhnlich untersagen die Reeder den Pakotillehandel wegen der damit verbundenen Gefahr des Schmuggels. Allgemein ist P. auch s. v. w. schlechte Ware, Schund.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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