
ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Verpächter) verpflichtet, dem anderen Teil (Pächter) den Gebrauch des gepachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gestatten, und der andere Teil sich verpflichtet, d...
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[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Pacht, des -es, plur. die Pächte. 1) Ein jeder Vertrag, oder Contract; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch im Oberdeutschen gangbar ist, und wofür man im gemeinen Leben der Hochdeutschen in manchen Fällen noch Pact saget, (.) Einen Pacht mit den Satan machen. Den Pac...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_7

Zeitweise überlassung einer nutzbaren Sache (z.B. landwirtschaftliches Grundstück, Hotel, Betrieb) oder eines nutzbaren Rechts (z.B. Fischereirecht) zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse gegen Entrichtung eines Pachtzinses. Die gesetzlichen Bestimmungen über die P. sind im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 275 ff. OR) u...
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Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter den vereinbarten Pachtzins zu entrichten. Der ...
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Zeitweise überlassung einer nutzbaren Sache (z.B. landwirtschaftliches Grundstück, Hotel, Betrieb) oder eines nutzbaren Rechts (z.B. Fischereirecht) zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse gegen Entrichtung eines Pachtzinses. Die gesetzlichen Bestimmungen über die P. sind im Schweizerischen Obligationenrecht...
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Pacht ist ein gegenseitiger Vertrag, für den die Vorschriften des Paragraphen 581 Bürgerliches Gesetzbuch gelten: »Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuß der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßig...
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Ägyptische Göttin. Sie ist wie Sachmet eine vernichtende Naturgöttin und wird als Löwin gedacht. Ihr war die Katze heilig.
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Pacht: Pachtzahlung, römisches Grabrelief aus Neumagen-Dhron (2./3. Jahrhundert n. Chr.; Trier,... Pacht , entgeltlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte zu gewähren, ...
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Im Rahmen eines Pachtvertrages verpflichtet sich der Pächter, dem Eigentümer eines Vermögensgegenstandes, wie zum Beispiel einem Grundstück, eine vereinbarte Geldsumme zu zahlen.
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Die Verpachtung eines Gegenstandes oder einer Sache ist der Vermietung sehr ähnlich. Eine Sache wird gegen Entgelt für eine bestimmte Pachtzeit zur Nutzung überlassen. Der Unterschied zum Mietvertrag besteht in der nicht ausschließlichen Nutzung der Sache. Der Pachtvertrag sichert also dem Pächter nicht nur die Nutzung einer Sache oder eines G...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die Verpachtung eines Gegenstandes oder einer Sache ist der Vermietung sehr ähnlich. Eine Sache wird gegen Entgelt für eine bestimmte Pachtzeit zur Nutzung überlassen. Der Unterschied zum Mietvertrag besteht in der nicht ausschließlichen Nutzung der Sache. Der Pachtvertrag sichert also dem Pächter nicht nur die Nutzung einer Sache oder eines G...
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Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter gegen Zahlung des Pachtzinses den Gebrauch des gepachteten Gegenstandes und darüber hinaus – sonst nur Miete – den Genuß der bei ordnungsmäßiger Wirtschaft anfallenden Früchte während der P.zeit zu gewähren (§ 581 BGB). Gegenstand der P. können (anders als bei de......
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https://www.gbt.ch/Lexikon/P/Pacht.html

- Pacht (Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio conductio), im allgemeinen derjenige Vertrag, vermöge dessen der eine Kontrahent (Verpachter, Vermieter, lat. Locator) dem andern (Pachter, Mieter, lat. Conductor) den Gebrauch eines Gegenstands (Pacht- und Mietobjekt) gegen das Versprechen einer Gegenleistu...
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Pachtverträge s. Landesgesetzgebung und Landpolitik.
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Pacht ist ein gegenseitiger Vertrag , für den die Vorschriften des Paragraphen 581 Bürgerliches Gesetzbuch gelten: »Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuß der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind....
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die entgeltliche Überlassung eines Gegenstands (auch eines Rechts, z. B. eines Jagdrechts) zu Gebrauch und (im Gegensatz zur Miete ) Nutznießung (§§ 581 – 597 BGB; in der Schweiz Art. 275 ff. OR; ähnlich auch in Österreich § 1091 ABGB); häufig auch Bezeichnung für das Entgelt, den Pachtzins (auch Pachtgeld, Pacht...
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