
Die durch entgeltliche Nutzungsüberlassung einer land- oder forstwirtschaftlichen Immobilie oder eines → Hotels an einen Dritten erzielte Einnahme (brutto oder netto). In Bezug auf Hotels weicht der Pacht- dem Mietbegriff, wenn die nutzerseitige Zahlungsverpflichtung auf die Einrichtung entfallende Bestandteile ausschließt.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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