
Fallgruppe der mittelbaren Täterschaft. Der Hintermann nutzt hierbei durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen, innerhalb derer sein Tatbeitrag quasi automatisch zur Tatausführung führt, weil der unmittelbar Handelnde im Machtapparat austauschbar ist. Ungeachtet der Strafbarkeit des Ausführenden wird der Tat...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Keine exakte Übereinkunft gefunden.