
Das Bedarfsprinzip schreibt vor, dass sozialstaatliche Leistungen an eine individuelle wirtschaftliche Bedarfssituation anknüpfen. Diese Bedarfssituation ist relevant bei der Definition sowohl der Leistungsvoraussetzungen wie der Leistungshöhe. Im schweizerischen System der sozialen Sicherheit gilt das Bedarfsprinzip in der kantonalrechtl...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Das Bedarfsprinzip soll eine `faire†œ Einkommensverteilung sicherstellen. Beim Bedarfsprinzip soll die Aufteilung der Mittel vom Aufwand der Bedürfnisbefriedigung abhängig sein. Das Bedarfsprinzip ist Teil der Sozialpolitik.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bedarfsprinzip.php

Das Bedarfsprinzip soll eine †žfaire†œ Einkommensverteilung sicherstellen. Beim Bedarfsprinzip soll die Aufteilung der Mittel vom Aufwand der Bedürfnisbefriedigung abhängig sein. Das Bedarfsprinzip ist Teil der Sozialpolitik.
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