[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Ohrenbeicht, plur. inus. in der Römischen Kirche, diejenige Art zu beichten, da der Beichtende seine Sünden dem Beichtvater, welcher zu dem Ende das Ohr hinhält, ins geheim bekennet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_3_0_406