
Ein Oberlieger ist im Wasserrecht ein oberhalb eines bestimmten Punktes ansässiger Gebietsberechtigter, etwa ein Grundstückseigentümer. Der Begriff erschließt sich erst im jeweiligen Zusammenhang mit dem Unterlieger. Beispielsweise können durch Gewässerbenutzungen eines Flussanwohners wie das Aufstauen des Gewässers sowohl weiter flussabwä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlieger
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