
Handlungsfreiheit ist ein Begriff aus der Philosophie und der Rechtswissenschaft (Grundrecht). == Philosophie == Das Handeln einer Person gilt als frei, wenn es ihr möglich ist, das zu tun, was sie will, also ihrer Natur, Interessen und Motiven zu folgen. Wenn durch äußere oder innere Umstände die gewollten Handlungen nicht durchgeführt werde...
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ist die grundsätzlich bestehende Freiheit des Menschen, zu tun und zu lassen, was er will. Sie wird seit dem 18. Jh. in Verfassungsurkunden aufgenommen. Ihre bei dichtem Zusammenleben notwendigen Schranken finden sich vor allem in Gesetzen. ;Lit.: Kukk, A., Verfassungsgeschichtliche Aspekte zum Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit, 2000
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allgemeine Handlungsfreiheit
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