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Pfandreife Logo #42834Von Pfandreife spricht man, wenn sich der Gläubiger durch Verkauf aus einem Pfandrecht befriedigen darf (§ 1228 Abs. 2 BGB). Bei Forderungen darf der Pfandgläubiger die Forderung einziehen (§ 1282 Abs. 1 BGB).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/pfandreife.php

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Pfandreife Logo #42880Voraussetzung für die Verwertung eines Gegenstands, an dem ein Pfandrecht besteht (Pfandobjekt). Tritt ein, sobald die durch das Pfandrecht gesicherte Forderung des Gläubiger s ganz oder teilw. fällig wird. Ist die Forderung nicht auf eine Geldzahlung gerichtet, tritt sie ein, wenn die Forderung in eine Geldschuld übergegangen ist.
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/pfandreife/pfandreife.htm
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