
Das Nutzungsrecht ist ein nicht notwendigerweise ausschließliches Recht, Sachen und Rechte zu nutzen. == Zivilrecht == Das Nutzungsrecht an einer Sache wird durch schuldrechtliche oder dingliche Vereinbarung eingeräumt. Mögliche schuldrechtliche Vereinbarungen über Nutzungsrechte sind die Miete, Pacht oder Leihe. Dabei wird dem Nutzenden ledig...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht

ist das Recht, eine Sache zu nutzen. Es findet sich bereits im altrömischen Recht und begegnet bis zur Gegenwart in unterschiedlichen Gestalten. Insbesondere bestehen in der Grundherrschaft unzählige Nutzungsrechte an Grundstücken. Nießbrauch Hübner 549, 786; Kroeschell, 20. Jh.; Köbler, DRG 26, 125, 163; Hübner, R., Die donationes post obit...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

(Lizenz) ist das vom Urheber eingeräumte Recht, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Davon macht der Urheber Gebrauch, wenn er nicht willens oder in der Lage ist, seine Verwertungsrechte selbst zu nutzen (z.B. durch Verbreitung, Ausstellung, Aufführung). N. können auf zwei Wegen ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/N/Nutzungsrecht.htm

Nutzungsrecht siehe: Urheberrecht
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Ein sachlich und zeitlich begrenzbares Recht zur Verwertung eines Intellectual Propertys (geistiges Eigentum). Die sachliche Einschränkung wird durch die Ausprägung der Rechtedimensionen (Gebiet, Markt, usw.) ausgedrückt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Nutzungsrecht siehe: Urheberrecht
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Nutzungsrecht, Urheberrecht: das vom Urheber einem anderen eingeräumte Recht, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen, wofür häufig eine Lizenz (Sachartikel) Zivilrecht erteilt oder ein Wahrnehmungsvertrag (dient der Wahrnehmung der Interessen des Urhebers in der Regel durch ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Nutzungsrecht, bürgerliches Recht: das Recht, sich Sachfrüchte, z. B. Erzeugnisse wie Obst, beziehungsweise Rechtsfrüchte, z. B. Zinsen, aneignen zu können und auch die Sache gebrauchen zu dürfen. Das Nutzungsrecht steht ursprünglich dem Eigentümer einer Sache zu (§ 903 BGB), kann jedoch von diesem...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(für eine Grabstelle) Nutzungsberechtigter einer Grabstätte ist immer der Erwerber. Dieser bestimmt, welche Personen in der Grabstätte beerdigt werden dürfen, wie das Grab angelegt und wie es gepflegt wird. Er kann sein Nutzungsrecht auf andere übertragen. Bei seinen Wünschen einer Grabgestaltung mus...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42666

(Lizenz) ist das vom Urheber eingeräumte Recht, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Davon macht der Urheber Gebrauch, wenn er nicht willens oder in der Lage ist, seine Verwertungsrechte selbst zu nutzen (z.B. durch Verbreitung, Ausstellung, Aufführung). N. können auf zwei Wegen eingeräumt werden: 1. zur Wahrnehmung, d.h. we...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/N/Nutzungsrecht.html
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