
Der Begriff N.-R.-V. wird angewandt, wenn der Arzt abwägen muß, ob die positiven Eigenschaften eines Arzneimittels (oder z. B. einer Operation), d. h. der zu erwartende Nutzen, das mögliche Risiko, d. h. das mögliche Auftreten von Nebenwirkungen, überwiegen oder nicht.
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https://www.ratiopharm.de/ratgeber/lexikon-der-fachbegriffe.html
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