
ist ein in besonderer Gefahrensituation in vereinfachter Form zu errichtendes Testament, das seit 1888 als N. bezeichnet wird.Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Außerordentliche Form der Testamentserrichtung, die nur zulässig ist, wenn der Erblasser aufgrund von Todesgefahr oder wegen des Aufenthalts an einem abgesperrten Ort die Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht möglich ist. Nicht erforderlich ist, dass der Testierende auch kein ei...
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Not
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

außerordentliches Testament vor dem Bürgermeister und 2 Zeugen bei Todesgefahr oder Absperrung von der Umwelt durch Naturereignisse. Bei naher Todesgefahr und auf einer Seereise ( Seetestament ) genügt eine Erklärung vor 3 Zeugen. Nottestamente werden hinfällig, wenn seit der Errichtung 3 Monate verstrichen sind und der Erblasser noch...
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https://www.wissen.de//lexikon/nottestament
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