[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Nothlüge, plur. die -n, eine Lüge, zu welcher man durch die Noth, d. i. zur Vermeidung eines Übels, oder auch zur Erfüllung seiner Pflicht, bewogen wird. Eine Nothlüge sagen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_1_1143