
Das Notariatsinstrument war ein Mittel zur Beglaubigung von Schriftstücken. Der jeweilige Notar setzte sein spezifisches Zeichen unter die jeweilige Urkunde bzw. deren Abschrift und beglaubigte damit und mit seiner Unterschrift deren Inhalt. Die Gestaltung der Notarszeichens, genannt auch Notariatssignet oder Signum Tabellionis, hatte in der Frü...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Notariatsinstrument

ist im Mittelalter die vom Notar ausgestellte Urkunde. In Bologna erscheint die erste als instrumentum bezeichnete Urkunde 1041. Um die Mitte des 11. Jh.s verschwinden nach Ausweis rund 1300 bis 1150 überlieferter Zeugnisse die Unterschriften von Ausstellern und Zeugen, als es dem Notar gelingt, die Beglaubigungskraft auf sich zu beziehen. Ab etwa...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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