
Die Kosten für die Leistungen des Notars (Notargebühren) und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5% des Grundstückspreises. Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten. Beispielrechnung Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro, einer Grundschuldeintragung über 80.000 Euro un...
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Die Kosten für die Leistungen des Notars (Notargebühren) und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5% des Grundstückspreises. Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten.
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