
Normtatsachen sind Tatsachen jenseits singulärer Konfliktrekonstruktion. Als generelle Tatsachen überschneiden sie sich in ihrer bisherigen sprachlichen Verwendung mit den sogenannten "Rechtsfortbildungstatsachen", "legislative facts" oder auch den "Befundtatsachen". Bedeutung erlangen Normtatsachen nicht nur im Zivilprozess, sondern in s
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