
Das Nominalwertprinzip besagt im Steuerrecht, dass für alle Geldbeträge der zahlenmäßige Wert maßgebend ist (Euro = Euro). Der tatsächliche Wert des Geldes spielt keine Rolle. Die geschuldete Steuer oder sonstige zu zahlende Beträge sind also Geldschulden in Form einer Geldsummenschuld (Nennbetragsschuld). Das Nominalwertprinzip wirkt sich ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nominalwertprinzip

wichtiges Bewertungsprinzip, nach dem ein angeschaffter oder selbst hergestellter Vermögensgegenstand höchstens zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet werden darf. Vgl. auch: Bewertungsgrundsätze Prinzip Mark gleich Mark; d. h. einer D-Mark aus dem Jahre 1948 wird heute der gleiche Wert zugemessen wie damals, obwohl die Kau.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nominalwertprinzip/nominalwertprin
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