Niederlagsbesitzer Bedeutung

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Niederlagsbesitzer

Niederlagsbesitzer Logo #42227Niederlage (Handelsrecht) = NiederlassungEine gewerbliche Niederlassung liegt vor, wenn der Gewerbetreibende einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten, ständig benutzten Raum für den Betrieb seines Gewerbes besitzt
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42227
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