
Bereicherungsausgleich gem. §§ 812 ff., wenn die Bereicherung nicht durch eine Leistung eingetreten ist (Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion). Fälle der Nichtleistungskondiktion: Wirksame und entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten über ein fremdes Recht (§ 816 I 1), wirksame aber unentgeltlich...
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