
Ein vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichter Nichtanwendungserlass weist die Finanzverwaltung an, die Grundsätze eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) nur in dem konkret entschiedenen Sachverhalt zu berücksichtigen und nicht auf vergleichbare Fälle analog anzuwenden. Diese Vorgehensweise findet ihre Anwendung vor allem bei Urtei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanwendungserlass
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