
die Weigerung eines Staats, 1. einen anderen Staat, 2. die Regierung eines anderen Staats oder 3. bestimmte Rechtsakte eines anderen Staats anzuerkennen. Die Nichtanerkennung eines anderen Staats bedeutet die Weigerung, ihn als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen. Damit wird nicht die Existenz des Staats, sondern nur die Rechtsfähigkeit im völkerr....
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