
Der tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen. Ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende
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https://boersenlexikon.faz.net/nettodiv.htm

Der tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen, ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40080

Die von einer Aktiengesellschaft an den Vorleger eines Dividendenscheins nach Abzug der Kapitalertragsteuer ausgezahlte Dividende
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Die Nettodividende ist der Betrag der Dividende abzüglich der 25%igen Kapitalertragsteuer (ohne Körperschaftsteuerguthaben).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Unter Nettodividende, auch als Bardividende bezeichnet, versteht man den Wert einer Dividende, nachdem der Empfänger die Steuern bezahlt hat.Vergleiche dazu: Bruttodividende...
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https://www.onpulson.de/lexikon/3374/nettodividende/
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