
Negatorienklage (Actio negatoria), die zum Schutz des Eigentums gegen widerrechtliche Eingriffe in dasselbe gegebene dingliche Klage, z. B. bei Anmaßung von Servituten und ähnlichen Eigentumsstörungen. Die Grundlage dieser Klage ist das Eigentum, welches im Leugnungsfall, ebenso wie die angebliche Störung in diesem, vom Kläger bewiesen werden ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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