Nebengeld Bedeutung

Suchen

Nebengeld

Nebengeld Logo #42697Nebengeld (jur. Begriff) existiert neben der staatlichen (National-)währung bzw. neben dem gesetzlichen Zahlungsmittel (legal tender). Nebengeld darf nicht durch die Akzeptanz bei Dritten eine Geldfunktion aufweisen. Die Gesetze in der Bundesrepublik verbieten die Ausgabe von echtem Nebengeld in Papierform. Gutscheine hingegen sind erlaubt, solang...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42697
Keine exakte Übereinkunft gefunden.