
Zins- und Gebührenforderungen werden im Vertragskontokorrent auch als Nebenforderungen bezeichnet. Dabei stellen Nebenforderungen einerseits Forderungen wie Gebühren und Zinsen dar, die zu bestehenden Posten gebucht werden. Andererseits werden auch Posten, die eine Regel für Nebenforderungen aufweisen, als Nebenforderung bezeichnet. Regeln für ...
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Von einer Nebenforderung spricht man im Zivilprozessrecht bei Forderungen, die aus dem geltend gemachten Hauptanspruch abgeleitet sind. Z.B. Zinsen, Früchte und Nutzungen. Werden diese selbständig geltend gemacht, sind sie Hauptforderung. Beispiel 1: A macht aus Kaufvertrag einen Kaufpreisanspruch in Höhe von 10.000,- Euro als Hauptforderung und...
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