
Naturalobligationen (auch natürliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne) sind Verbindlichkeiten, die prozessual nicht durchgesetzt werden können, bei freiwilliger Leistung jedoch einen Erwerbsgrund bilden. == Fallgruppen nach deutschem Recht == Nach deutschem Recht können folgenden Fallgruppen unterschieden...
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Natural
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Naturalobligationen sind unvollkommene Verbindlichkeiten. Sie können freiwillig erfüllt, nicht aber gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden. Das auf eine Naturalobligation Geleistete kann nicht bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Mit Naturalobligation oder unvollkommene Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten bezeichnet, die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht mit einer Klage durchgesetzt werden können. Z.B. Spielschulden. Werden sie freiwillige erfüllt ist eine Rückforderung mit der Begründung es hätte kein Anspruch bestanden nicht möglich.
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https://www.lexexakt.de/glossar/naturalobligation.php

Naturalobligation , s. Obligation.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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