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Naturalobligation Logo #42000 Naturalobligationen (auch natürliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne) sind Verbindlichkeiten, die prozessual nicht durchgesetzt werden können, bei freiwilliger Leistung jedoch einen Erwerbsgrund bilden. == Fallgruppen nach deutschem Recht == Nach deutschem Recht können folgenden Fallgruppen unterschieden...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Naturalobligation

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Naturalobligation Logo #42134Natural
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Naturalobligation Logo #42343Naturalobligationen sind unvollkommene Verbindlichkeiten. Sie können freiwillig erfüllt, nicht aber gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden. Das auf eine Naturalobligation Geleistete kann nicht bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Naturalobligation Logo #42834Mit Naturalobligation oder unvollkommene Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten bezeichnet, die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht mit einer Klage durchgesetzt werden können. Z.B. Spielschulden. Werden sie freiwillige erfüllt ist eine Rückforderung mit der Begründung es hätte kein Anspruch bestanden nicht möglich.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/naturalobligation.php

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Naturalobligation Logo #42295Naturalobligation , s. Obligation.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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