[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. vermittelst eines Nagels befestiget, doch nur in der R. A. nieth- und nagelfest, d. i. so in einem Hause befestiget, daß es ohne die Integrität des Hauses zu verletzen, nicht kann weggenommen werden; im Gegensatze der beweglichen Dinge im eigentlichsten Verstande. In den Kaufbr...
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