[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von dem einfachen haften, so fern es für häften oder heften active gebraucht wurde. 1 Die persönliche Freyheit durch gerichtliche oder obrigkeitliche Einsperrung einschränken. Jemanden verhaften, wofür doch in Verhaft nehmen, und bey den Soldaten arrestiren und verarresti... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_380