
Mittels eines Nachtragshaushaltsplans (auch kurz: Nachtragshaushalt) ist es möglich, nachträglich Teile des bestehenden Haushaltsplans abzuändern. Der Nachtragshaushaltsplan wird auf kommunaler Ebene im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet. Auf Bundes- und Landesebene ...
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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