
Als Nachtdienst (oder je nach Berufsgruppe: Nachtschicht) wird eine regulär vereinbarte Arbeitszeit zwischen meist 22 und 6 Uhr bezeichnet. In der Schweiz unterscheidet man zwischen Abendarbeit (20 bis 23 Uhr) und Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr) . Im deutschen Arbeitszeitgesetz § 2 ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreien 22 bis...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nachtdienst
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