[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Nachrichter, des -s, plur. ut nom. sing. in der anständigen Sprechart, derjenige, welcher ein gefälltes peinliches Urtheil vollziehet; im gemeinen Leben der Scharfrichter. Dessen Gattinn die Nachrichterinn. Entweder so fern derselbe nach dem Richter richtet, d. i dessen Urtheil vollzieh... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_179