
Das Amtsgericht ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, für die Sicherung des Nachlasses des Verstorbenen zu sorgen. Beschreibung Das Nachlassgericht ist nach § 1960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet, vorübergehend von Amts wegen für die Sicherung des Nachlasses des Verstorbenen zu sorgen, wenn ein Bedürfnis für S......
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