[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Den Dreschern das Stroh nachdreschen, das von ihnen gedroschene Stroh nochmahls dreschen, um zu sehen, ob sie auch rein gedroschen haben.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_55
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