
Eine Rechtsnorm des öff. Baurechts hat dann nachbar- oder drittschützenden Charakter, wenn sie nicht nur die Interessen der Allgemeinheit schützt, sondern nach ihrer Zweckbestimmung zumindest auch auf den Schutz von Individualinteressen gerichtet ist (Schutznormtheorie). Indiz für den Nachbarschutz baurechtl. Normen ist zunä...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Keine exakte Übereinkunft gefunden.