Mündelgelder Bedeutung

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Mündelgelder

Mündelgelder Logo #42871das Barvermögen des Mündels unter Verwaltung des Vormunds, das nach §§ 1806 ff. BGB mündelsicher und verzinslich angelegt werden muss. – Ähnlich in Österreich (§§ 230 – 230e ABGB) und in der Schweiz (Art. 401 ZGB).
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