
Ein Brandbrief bezeichnet ein Gesetzeswerk, ein Dokument für ein Hilfeersuchen, eine Drohung oder einen schriftlichen Appell. == Gesetzeswerk == Der Große Brandbrief war ein Gesetzeswerk von 1374 zur Bestrafung von Dieben und Brandstiftern. Er wurde von Stephan II., Herzog von Bayern, zusammen mit seinem Sohn und Nachfolger Stephan III. zur Sich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Brandbrief
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Brandbrief, des -es, plur. die -e. 1) Ein öffentliches schriftliches Zeugniß eines erlittenen Brandes. 2) Im gemeinen Leben, ein Brief, worin der Feind, oder auch ein Mordbrenner mit dem Brande drohet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_3_3712

Brandbrief, Brandbettel, im Mittelalter übliche Erlaubnis für Brandgeschädigte zum Sammeln von Geld und Naturalien; im Strafrecht die schriftliche Drohung mit Brandstiftung (§ 126 StGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Brandbrief, umgangssprachlich: für: dringendes (Bitt- oder Mahn-)Schreiben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Brandbrief (spätmhd. brantbrief). Das Wort bedeutete im SMA. in Norddeutschland soviel wie Fehdebrief, Androhung des Niederbrennens von Haus und Hof, wogegen man in Süddeutschland durch obrigkeitliche Brandbriefe zu Geldspenden für Brandgeschädigte aufrief bzw. den Brandbettel konzessionierte. (Erst...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Brandbrief , Schrift, durch welche Einzelne oder eine Gesamtheit mit Brandstiftung bedroht werden. Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 126) bestraft die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens, wohin namentlich die Bedrohung mit Brandbriefen gehört, mit Gefängnis bis zu einem Jahr.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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