
Alle Gesellschaften eines Teilkonzerns, die auf andere Gesellschaften des Teilkonzerns einen maßgeblichen oder beherrschenden Einfluß ausüben, heißen Muttergesellschaften.
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ist das beherrschende Unternehmen in einem Konzern, das seinen Einfluß aufgrund einer Beteiligung (Mehrheit) oder eines Vertrags an bzw. mit einem anderen Unternehmen ausübt.
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Muttergesellschaft, Obergesellschaft, Kapital- oder Personengesellschaft, die aufgrund einer Kapital- oder Stimmrechtsmehrheit oder anderer Umstände einen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften) ausübt. (Konzern)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(Management) Unter einer Muttergesellschaft versteht man eine Gesellschaft, der eine Reihe von Unternehmen gehören oder die einen beherrschenden Einfluss auf diese ausübt. So war z. B. die Siemens AG die Muttergesellschaft des Handyherstellers BenQ. Eine spezielle Form der Muttergesellschaft ist die Hol...
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