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Musteil Logo #42015(Speisevorrat) ist im mittelalterlichen Recht ein Vermögensteil, den die Witwe beim Tod des Mannes teilweise behalten darf.Hübner § 95c
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Musteil Logo #42173Musteil (mhd. muosteile, zu muos = Speise, breiartige Mahlzeit). Der Teil des Erbgutes, der aus Speisevorräten besteht; ihm sind lt. Sachsenspiegel auch gemästete Schweine zuzurechnen. Aus dem ersten Buch Landrecht, Kap. XXII-3: 'Dar nach muz die vrowe geben den erben zu mosteile alle gehovete (zu...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
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