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Munt Logo #42000 Der althochdeutsche Begriff Munt bedeutet „Schirm, Schutz, Gewalt“ und ist ein zentraler Begriff im Personenrecht des Mittelalters. Die Munt ist der Vorläufer unseres heutigen Betreuungsrechts. Der Muntherr (heute: Vormund) übernahm dabei den Schutz und die Haftung des Muntlings (heute: Mündel). Wichtigster Muntverband war das Haus (die Fam...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Munt

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munt Logo #42015(ahd. [ F.] , zu lat. manus ]
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Munt Logo #42134Munt die, Mundschaft, latinisiert Mundium, im germanischen Recht ein personenrechtliches Schutz- und Vertretungsverhältnis, das v. a. in der Hausgewalt (Vormundschaft) und Schutzfunktion des Sippen- beziehungsweise Familienoberhaupts gegenüber Sippen- beziehungsweise Familienmitgliedern ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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munt Logo #42134munt , in Familiennamen, die auf Rufnamen zurückgehen, enthaltenes Namenwort mit der Bedeutung »Schutz, Schützer«.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Munt Logo #42834Mit Munt wurde im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz und Vertretungsverhältnis bezeichnet, wie es z.B. zwischen dem Hausherrn seiner Frau, seinen Kinder und dem freien Gesinde bestand. Das unfreie Gesinde stand unter dem weitergehenden Gewere.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/munt.php

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Munt Logo #42173munt (mhd., latinisiert mundium = Schutz, Erlaubnis; verwandt mit lat. manus = Hand). Ma. Rechtsbegriff. Am deutlichsten ausgeprägt im häuslichen Verband: Herrschaft, Gerichtsgewalt und Schutz des Hausherrn galten für Ehefrau, Kinder, Verschwägerte und häusliches Gesinde, sie waren seiner muntschaft...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Munt Logo #42871im älteren germanischen Recht die Herrschafts- und Schutzgewalt des Hausherrn über die seiner Hausgewalt unterworfenen Angehörigen (Frau, Kinder, ledige und verwitwete Schwestern) und Dienstleute (Gesinde) oder des Grundherrn im Rahmen seiner Grundherrschaft. Der Gewalthaber war rechtlicher Vertreter des Gewaltunterworfenen.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/munt
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