
Der althochdeutsche Begriff Munt bedeutet „Schirm, Schutz, Gewalt“ und ist ein zentraler Begriff im Personenrecht des Mittelalters. Die Munt ist der Vorläufer unseres heutigen Betreuungsrechts. Der Muntherr (heute: Vormund) übernahm dabei den Schutz und die Haftung des Muntlings (heute: Mündel). Wichtigster Muntverband war das Haus (die Fam...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Munt

(ahd. [ F.] , zu lat. manus ]
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Munt die, Mundschaft, latinisiert Mundium, im germanischen Recht ein personenrechtliches Schutz- und Vertretungsverhältnis, das v. a. in der Hausgewalt (Vormundschaft) und Schutzfunktion des Sippen- beziehungsweise Familienoberhaupts gegenüber Sippen- beziehungsweise Familienmitgliedern ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

munt , in Familiennamen, die auf Rufnamen zurückgehen, enthaltenes Namenwort mit der Bedeutung »Schutz, Schützer«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Munt wurde im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz und Vertretungsverhältnis bezeichnet, wie es z.B. zwischen dem Hausherrn seiner Frau, seinen Kinder und dem freien Gesinde bestand. Das unfreie Gesinde stand unter dem weitergehenden Gewere.
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https://www.lexexakt.de/glossar/munt.php

munt (mhd., latinisiert mundium = Schutz, Erlaubnis; verwandt mit lat. manus = Hand). Ma. Rechtsbegriff. Am deutlichsten ausgeprägt im häuslichen Verband: Herrschaft, Gerichtsgewalt und Schutz des Hausherrn galten für Ehefrau, Kinder, Verschwägerte und häusliches Gesinde, sie waren seiner muntschaft...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

im älteren germanischen Recht die Herrschafts- und Schutzgewalt des Hausherrn über die seiner Hausgewalt unterworfenen Angehörigen (Frau, Kinder, ledige und verwitwete Schwestern) und Dienstleute (Gesinde) oder des Grundherrn im Rahmen seiner Grundherrschaft. Der Gewalthaber war rechtlicher Vertreter des Gewaltunterworfenen.
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