
Im europäischen Hochadel bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts Bezeichnung für nicht standesgemäße Heirat. Im Haus Habsburg waren Kinder solcher Ehen nicht erbberechtigt. Beispiele waren Erzherzog Ferdinand II. (mit Philippine Welser), Erzherzog Johann (und Anna Plochl), der Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand (und Gräfin Sophie Chotek). ......
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Morganatische_Ehe

Als morganatische Ehe (lat. matrimonium morganaticum, mittellateinische Neubildung zu althochdeutsch morgangeba, „Morgengabe“) oder Ehe zur linken Hand bezeichnet man eine im europäischen Adel nicht selten vorkommende Form der Ehe, bei der einer der beiden Ehepartner (meistens die Frau) von niedrigerem Stand war als der andere (Nichtebenbürt...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Morganatische_Ehe

(Ehe zur linken Hand): Eine staatlich und kirchlich ordnungsgemäß zustandegekommene Ehe, bei der auf Grund mangelnder Ebenbürtigkeit der Braut (Ebenbürtigkeitsrecht) nicht alle sonst üblichen Rechtsfolgen einer Ehe eintraten. Wesentliche Folgen waren üblicherweise, daß die Ehefrau und die Kinder nicht Mitglied der Familie des Bräutigams wur...
Gefunden auf
https://www.adelsrecht.de/Lexikon/M/Morganatische_Ehe/morganatische_ehe.htm

morganatische Ehe , Ehe zur linken Hand.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ehe zur linken Handlat. matrimonium ad legem Salicam vollgültige zwischen einem Mann aus dem Hohen Adel und einer ihm unebenbürtigen Frau geschlossenen Ehe, deren bürgerliche Wirkung durch einen besonderen, die Standesverhältnisse der Frau und der Kinder regelnden Vertrag (clausula morganatica) ausgeschlossen ist (siehe auch notorische Mißheir...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Morganatische Ehe (abgeleitet von dem altgotischen Wort morgjan, "abkürzen" oder "beschränken", nach andern mit "Morgengabe" zusammenhängend; Matrimonium ad morganaticam oder Matrimonium ad legem salicam, Ehe zur linken Hand), Bezeichnung einer solchen Ehe, bei welcher die nicht ebenbürtige Frau und deren Kinder vo...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

früher die Ehe zwischen einem Angehörigen des Adels und dem eines niedrigeren Stands, auch eines niedrigeren Rangs innerhalb des Adels. Der standesniedrigere Teil und die Kinder besaßen regelmäßig weder etwaige Standesrechte noch ein Erbrecht.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/morganatische-ehe
Keine exakte Übereinkunft gefunden.