
Der Musikalienhandel ist eine Einrichtung, um dem gegenseitigen Nachdruck von Noten zu steuern und die verwickelten Fragen des musikalischen Verlagsrechts zu regeln sowie das im Musikalienhandel besonders häufig vorkommende geteilte Verlagseigentum (z. B. zwischen England, Frankreich und Deutschland) zu ordnen. Die deutschen Musikalienhändler gr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Musikalienhandel

Musikalienhandel . In Bezug auf den Geschäftsbetrieb s. Buchhandel, S. 574 f. Um dem gegenseitigen Nachdruck zu steuern und die verwickelten Fragen des musikalischen Verlagsrechts zu regeln sowie das im M. besonders häufig vorkommende geteilte Verlagseigentum (zwischen England, Frankreich und Deutschland, worunter die österreichische Monarchie u...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ein selbständiger Zweig des Buchhandels, der mit Musik- und Notenbüchern und in der Regel auch mit Instrumenten und Tonträgern handelt; 1829 im „Verband der Deutschen Musikalienhändler“; seit 1971 im „GDM – Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte“, Bonn, zusammengefasst.
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https://www.wissen.de//lexikon/musikalienhandel
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